Seit der Energieeinsparverordnung(EnEV) 2007 muss für bestehende Häuser die verkauft, vermietet oder verpachtet werden ein Energieausweis vorliegen.
Für Neubauten gilt diese Regelung schon seit 2001. Dieser Ausweis gibt Auskunft darüber wie viel Energie ein Haus benötigt oder verbraucht. Man unterscheidet hier nach dem „Bedarfsausweis“ (errechnet) und dem „Verbrauchsausweis“ (gemessen). Der ausgestellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine Änderungen vorgenommen werden.
Welche Varianten des Energieausweises gibt es?
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Hier wird der mittlere Öl- und Gasverbrauch der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt und auf die Nutzfläche des gesamten Gebäudes bezogen: bei großen Wohneinheiten ergibt dies einen hinreichend genauen Wert. Aber: je kleiner das Gebäude ist, desto stärker wird der Kennwert vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst.
Dieser Typ des Energieausweises lässt sich einfach und günstig erstellen, denn die notwendigen Daten können Sie auch selbst beisteuern.
Bedarfsorientierter Energieausweis
Da der Energieverbrauch in kleineren Wohneinheiten sehr stark vom Verhalten der Nutzer bestimmt ist, muss hier der Energiebedarf auf der Grundlage normierter Bedingungen ermittelt werden, wenn man trotzdem zu aussagekräftigen Kennzahlen kommen will.
Für kleine Häuser (bis 4 Wohneinheiten), die vor dem 01.11.1977 errichtet und nicht nachgerüstet wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis deshalb der einzig zugelassene.
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