Energieberatung Metz

Energieeffizient Sanieren und Bauen

"Effizienter Energieverbrauch leicht gemacht: Profitieren Sie von unserer Energieberatung! Gemeinsam zur Verwirklichung Ihres energieeffizienten Traumhauses!"

Sarah Metz, Geschäftsführung

UNSER KONZEPT

Mir ist es ein besonderes Anliegen gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihr Gebäude zu finden.
Dazu biete ich eine individuelle Energieberatung an, wie auch eine persönliche Fördermittelberatung.
Von der Planung bis zur Abnahme unterstütze ich Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens.
Die Baubegleitung dient zur Qualitätssicherung.

Als neutrale Fachfrau vertrete ich die Interessen des Bauherrn - also Ihre Interessen.

Was wir tun?

Energieberatung

Da kein Bauwerk dem anderen gleicht, ist es selbstredend, dass für jedes Gebäude eine individuell zugeschnittene Energieberatung stattfinden sollte.

Neben einer Initialberatung vor Ort, welche ca. 1-2 Stunden dauert, biete ich Ihnen auch eine ausführliche Energieberatung an. Dort wird zum Beispiel die energetische Qualität und Anlagentechnik des Gebäudes erfasst sowie auf verschiedene Sanierungsvarianten eingegangen.

Aufkommende Fragen bezüglich der Fördermittel und Zuschüsse für die Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen werden von mir ebenfalls berücksichtigt bzw. durchgesprochen.

Steht Ihr Gebäude in Baden-Württemberg, ist zusätzlich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG 2015) zu beachten.

Fördermittel

Der Bund, die Länder und die EU stellen umfangreiche finanzielle Unterstützung und Fördermittel für die energetische Sanierung von Gebäuden zur Verfügung. 

Aufgrund der individuellen Unterschiede zwischen den Gebäuden ist es erforderlich, neben einer maßgeschneiderten Energieberatung auch eine individuelle Analyse der Fördermittel durchzuführen.

Ich biete Ihnen sowohl eine auf Ihr Gebäude zugeschnittene Energieberatung als auch eine Auswahl geeigneter Fördermittel an.

 Als eingetragene Sachverständige in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bin ich berechtigt, KfW-Fördermittel für die Sanierung Ihres Gebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus sowie für KfW-Einzelmaßnahmen zu beantragen. 

Seit einiger Zeit besteht auch die Möglichkeit, die Zuschüsse selbst über das KfW-Zuschussportal online zu beantragen, sofern eine Bestätigung des Antrags vorliegt. Sofern sich Ihr Gebäude in Baden-Württemberg befindet, ist zudem das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG 2015) zu beachten.

Energieausweise

Seit dem Jahr 2008 besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Vermieter und Verkäufer von Immobilien, einen Energieausweis vorzulegen. 

Ursprünglich war dieser Ausweis nur auf Anfrage bei Vermietung oder Verkauf erforderlich. Seit dem Jahr 2013 hat sich dies jedoch geändert.

Nun müssen potenziellen Mietern oder Käufern der Immobilie unaufgefordert bereits bei der Besichtigung der Energieausweis vorgelegt werden. Gemäß §20 der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird deutlich darauf hingewiesen, dass der Energieausweis Empfehlungen für kosteneffiziente Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes enthalten muss. 

Dies bedeutet, dass der Energieausweis Modernisierungsempfehlungen beinhalten muss. 

Um diese Empfehlungen zu erstellen, ist eine persönliche Besichtigung des Gebäudes vor Ort erforderlich. 

Des Weiteren definiert die EnEV klar, unter welchen Umständen ein Bedarfsausweis ausgestellt werden muss oder ob eine Wahlmöglichkeit zwischen einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis besteht. 

Ich biete Ihnen die Erstellung von bedarfsorientierten oder verbrauchsorientierten Energieausweisen an.

 

 

 

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